Am 25. September 2010 hielt die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) ihre alle zwei Jahre stattfindende Bundeskonferenz in Berlin ab. Die Bayerische Delegation war mit zwölf Mitgliedern vollständig vertreten. Inhaltlich standen der Antrag des Landesverbandes Bayern zur Implementierung einer Volksgesetzgebung (Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid) auf Bundesebene sowie die Diskussion über den Umgang mit den infolge des am 17. Dezember 2009 erlassenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen und noch zu Entlassenden im Vordergrund. Die Volksgesetzgebung auf Bundesebene war bereits Thema im Bundesausschuss, der am 24. September im Willy-Brandt-Haus tagte. Diskutiert wurde über die Frage, ob die oben genannten plebiszitärdemokratischen Elemente überhaupt Eingang in das Grundgesetz finden sollten und in welcher Form dies bejahendenfalls zu geschehen habe.
Nachdem bereits im Bundesausschuss nach angeregter Diskussion eine Tendenz für die unmittelbare Demokratie auf Bundesebene – in Ergänzung der repräsentativen Demokratie – offenbar geworden war, wurde der Antrag des Landesverbandes von der Bundeskonferenz dem Grunde nach mit großer Mehrheit angenommen, während die konkrete Ausgestaltung, letztlich aus Zeitgründen, an den Bundesvorstand der AsJ überwiesen wurde. Mit diesem erfreulichen Ergebnis folgt die Bundes-AsJ einer althergebrachten sozialdemokratischen Tradition, die auf Betreiben Wilhelm Hoegners, des ersten Bayerischen und einzigen SPD-Ministerpräsidenten, schon früh ihren Niederschlag in der Bayerischen Verfassung gefunden hat und der auch das Hamburger Programm, das am 28. Oktober 2007 verabschiedete Grundsatzprogramm der SPD, folgt. In Ansehung des Art. 146 GG, demgemäß das Grundgesetz seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die „von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“, ist das Bekenntnis zu einer Volksgesetzgebung auf Bundesebene nur konsequent.
Ein weiterer Antrag des Landesverbandes Bayern zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und zu einer Ergänzung des Rentensystems wurde – ebenfalls aus Zeitgründen – an den Bundesvorstand überwiesen. Am Nachmittag schließlich standen die Neuwahlen des AsJ-Bundesvorstandes auf der Tagesordnung. Nach sechs Jahren im Amt erklärte Harald Baumann-Hasske (Landesverband Sachsen), nicht ein weiteres Mal für den Vorsitz kandidieren zu wollen und machte so den Weg frei für Anke Pörksen (Landesverband Hamburg), die mit 87,8% der Stimmen zur neuen Bundesvorsitzenden gewählt wurde. Den Landesverband Bayern vertritt im Bundesvorstand erneut Tonio Walter, der mit sehr gutem Ergebnis als Beisitzer bestätigt wurde.