NSU-Untersuchungsausschuss – Konsequenzen für den Verfassungsschutz!

10. Juli 2013

Im Rahmen einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen am 29.07.2013 in München diskutieren Franz Schindler, Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses und Dr. Klaus Hahnzog, bayerischer Verfassungsrichter, Bürgermeister a.D. diskutieren über das Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Aufklärung der Verbrechen des NSU und was nun zu tun ist.

Für die SPD und den Vorsitzenden des NSU-Untersuchungsausschusses ist nach 29 Sitzungen mit zahlreichen Zeugenvernehmungen klar: „Dass der NSU mehr als 13 Jahre lang unentdeckte Morde, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle begehen konnte, offenbart gravierende Mängel bei den Sicherheitsbehörden in Deutschland.“

Jahrelang wurde im Umfeld der Opfer ermittelt, wurden die Angehörigen krimineller Machenschaften verdächtigt. Die zehn Mordermittlungen wurden nicht zusammen gefasst, die Option, die Fälle an die Bundesanwaltschaft abzugeben, nicht wahrgenommen. Die Möglichkeit, dass es sich um rassistisch motivierte Taten handeln könnte, wurde gar nicht ernsthaft erwogen.

Im Sondervotum von Rot-Grün heißt es, dass das „offensichtliche Versagen von Verfassungsschutzbehörden“ bei der Beobachtung des Nazi-Netzwerks im Umfeld des NSU und weitere Pannen geradezu dazu zwingen, „die bisherige Struktur des so genannten Verfassungsschutzes und seine Aufgaben, Befugnisse und Arbeitsweisen grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen“.

Die Landesvorsitzende der ASJ Katja Weitzel lädt Sie zur Diskussionsveranstaltung herzlich ein.

Die Veranstaltung findet am 29.07.2013 um 19:30 in der Evangelische Stadtakademie München, Herzog Wilhelm Str. 24 in München statt (Anfahrt ÖPNV: U-Bahn-Linie 3/6 bis Sendlinger Tor). Die Moderation übernimmt der Politikwissenschaftler Marius Köstner.

Hinweis: Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige Menschen verachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.

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